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Tätigkeitsfeld eines Berufsbetreuers

Berufsbetreuer unterstützen Menschen, die wegen einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung oder einer damit zusammenhängenden Suchterkrankung ihre Angelegenheiten kurz- oder längerfristig nicht mehr selbst regeln können.

Eine Betreuung wird von dem Amtsgericht angeordnet, in dem der Betroffene seinen Wohnsitz hat. Das Gericht entscheidet auch über die Aufgabenkreise, für die der Betreuer künftig zuständig sein soll.

Als gesetzlicher Vertreter nimmt ein Betreuer die Interessen der betreuten Menschen gegenüber Stellen und Institutionen, wie zum Beispiel Gerichten, Behörden, Banken,  Vermietern, Heimen oder Versicherungen, wahr

Im Mittelpunkt betreuerischen Handelns steht das Wohl der Betreuten. Grundsätzlich werden Entscheidungen gemeinsam besprochen und im Sinne des freien Willens der Betreuten getroffen. Das Wohl des Betreuten ist nach dem Willen des Gesetzes vorrangig durch den Betreuten selbst zu bestimmen.  Der Betreuer soll für den Betroffenen eine Hilfe sein und diesen nicht bevormunden. Der Betreute soll über seine Angelegenheiten selbst entscheiden, soweit dies verantwortet werden kann.

Es kommt auch vor, dass ein Betreuer auch Entscheidungen gegen den erklärten Willen des Betreuten treffen muss ; beispielsweise wenn sich der Betreute durch sein Handeln selbst oder andere schädigen würde. Dieses Vorgehen sollte jedoch die Ausnahme sein.